Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§1. Alle Preise sind Nettopreise, auf die die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Um Rechnungen von EU-Ausstellern ohne Mehrwertsteuer ausstellen zu können, wird zwingend deren Umsatzsteuernummer benötigt. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung und Abholung am Messestand. Dies gilt für alle Messeorte, die wir als Servicepartner beliefern. Für alle anderen Messeplätze und Auslandslieferungen fallen ggfs. Transportkosten an.

§2. Der Mietpreis gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Für längere Mietzeiträume werden Sonderkonditionen vereinbart. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters ist wie folgt möglich: zwischen 30 und 15 Tage vor Messe-/Veranstaltungsbeginn: Berechnung von 50% des Nettomietpreises. Ab 14 Tage vor Messebeginn: Berechnung von 100% des Nettomietpreises. Die Mietgüter werden nur für die vereinbarte Zeit, d.h., die Dauer der Veranstaltung, zur Verfügung gestellt.

§3. Bei Geschäften mit Auslandsberührung werden die Gebühren für Zoll, öffentliche Abgaben oder andere Sondergebühren auch dann berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Rahmen des Angebots genannt sind. Auch in diesem Fall beinhaltet die Rechnung regelmäßig die in der Bundesrepublik jeweils gültige Mehrwertsteuer, die nur dann erlassen oder erstattet wird, wenn dies bei Nachprüfung aus steuerlicher Sicht durch das zuständige Finanzamt genehmigt wird.

Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Standort Knipprather Busch 25 40789 Monheim. Die Kosten für Anlieferung und Abholung zu und vom Veranstaltungsort werden gesondert nach Entfernung, Zeitaufwand und Auftragsmenge berechnet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dies bereits bei Vertragsabschluss als Inklusiv Preis vereinbart wurde.

Rechnungen werden zum genannten Zahlungsziel fällig. Ist ein Zahlungsziel ausdrücklich nicht genannt, sind Rechnungen der SiLi Rent GmbH von der Kunde innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. SiLi Rent GmbH behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.

Durch die immer noch aktuelle Situation rund um COVID-19 gelten zusätzliche folgende Bedingungen: Sollte es Corona bedingt zu einer offiziellen Absage von Messen kommen (bis zu 8 Tagen vor Messebeginn), berechnen wir keine Stornierungsgebühren. Ab 7 Tage vor Messebeginn stellen wir einen Anteil von 30% für die Bereitstellung und bereits erfolgte Verladung in Rechnung. Sollte die Absage erfolgen, wenn wir bereits vor Ort sind und mit der Auslieferung begonnen haben, berechnen wir entsprechend 70%.

§4. Haftung und Eigentum

Die Haftung des Ausstellers für das Leihgut beginnt mit Anlieferung an den Messestand und endet mit der Abholung vom Messestand. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht besetzt ist. Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln. Schäden und Verluste am Mietgut hat er zu ersetzen, auch wenn sie ohne sein Verschulden oder von Dritten verursacht worden sind.

Die Mietmöbel sind nach Veranstaltungsschluss abholfertig und komplett (inkl. jeglichen gelieferten Materialien) bereit zu stellen und in den Kabinen einzuschließen, bis sie durch den SiliRent-Mitarbeiter vom Messestand abgeholt werden.

§4.1. Selbstabholung

Bei Selbstabholung beginnt die Haftung bei Übernahme des Mietgutes. Wird das Mietgut vereinbarungsgemäß vom Mieter im Lager der SiliRent GmbH abgeholt und zurückgebracht bzw. an seinem Lager angeliefert und nach Veranstaltungsende abgeholt, so trägt der Mieter auch die Gefahr des Hin- und Rücktransportes. Die Haftung endet somit erst bei der Rückgabe des Mietgutes an den Firmensitz der SiliRent GmbH.

§4.2.Schutz und Versicherung

Das Leihgut ist nicht versichert. Es ist Sache des Mieters, das Mietgut für die Dauer der Mietzeit gegen Brand, Verlust und andere Gefahren zu versichern. Das Transportrisiko muss der Mieter im Falle der Abholung und Rückgabe am Firmensitz der SiliRent GmbH ebenfalls versichern. In jedem Fall haftet jedoch der Mieter unmittelbar und ist nicht berechtigt, die SiliRent GmbH an seine Versicherung zu verweisen. Daher ist der Abschluss einer Diebstahlversicherung unbedingt erforderlich.

§4.3. Beschädigung oder Verlust

I. Der Mieter hat die SiliRent GmbH unverzüglich über eventuelle Beschädigungen oder Verluste der Mietgegenstände zu informieren. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Mieters, im Falle eines Diebstahls eine polizeiliche Anzeige aufzugeben. Das polizeiliche Protokoll ist der SiliRent GmbH auf Verlangen vorzulegen.

II. Für verloren gegangenes oder beschädigtes Mietgut, hat der Mieter neben dem Mietpreis die Kosten der Wiederbeschaffung oder Instandsetzung, ohne Anerkennung eines Zeitwertes zu ersetzen. Sofern eine Reparatur nicht möglich ist, wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Aufgrund permanenter technischer Wartung sind, die von der SiliRent GmbH vermietete, Geräte zu jedem Zeitpunkt neuwertig. Die SiliRent GmbH weist vorsorglich daraufhin, dass der Wiederbeschaffungswert ihrer Geräte regelmäßig bei 80 bis 90 % des Neuwertes anzusiedeln ist.

III. Die gemieteten Gegenstände werden unverzüglich nach dem Eingang der Rücklieferung im SiliRent-Lager von der SiliRent GmbH auf Zustand und Vollständigkeit überprüft. Die SiliRent GmbH verpflichtet sich, etwa festgestellte Schäden oder Fehlmengen dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Mieter nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.

Alle gemieteten Gegenstände sind Eigentum der SiliRent GmbH. Ohne ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen die gemieteten Gegenstände nicht an einen anderen als den vereinbarten Standort gebracht werden. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich auch aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch ergeben könnten, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters.

§4.4. Eine Reklamation seitens des Mieters muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Normale Gebrauchsspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

§4.5. Das Mietmobiliar ist und bleibt Eigentum des Vermieters und ist unpfändbar. Es dient nur dem vorgesehenen Zweck auf der jeweiligen Veranstaltung. Eine anderweitige Verwendung in dem gleichen Zeitraum oder im Anschluss daran ist nicht zulässig. Eine Standort Änderung der Mietgegenstände an einen anderen Platz (Messestand) oder Ort ist unverzüglich mitzuteilen, da bei Verlust, der Mieter haftbar gemacht wird. Das gleiche gilt bei Verladen durch vom Aussteller beauftragte Messebauer, Standgestalter, oder ähnliche Unternehmen. Falls Fremdfirmen den Gerätetransport übernehmen, sind diese für alle Schäden am Mietgut (Beschädigung, Verlust, etc.) haftbar (siehe §4.3.).

§4.6. Bei der Aufstellung von Kühl-, und Tiefkühlmöbeln ist zu beachten, dass diese genügende Luftzufuhr erhalten. Ein Einbau und Verkleidung der Geräte, sowie das Abdecken der Lüftungsschlitze muss vermieden werden. Für Kühl- und Tiefkühlmöbel ist ein Nachtstromanschluss erforderlich. Das regelmäßige Entleeren der Tauwasserbehälter ist sicherzustellen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Tauwasserschäden. Nach Veranstaltungsschluss ist das Kühlgut aus den Geräten rechtzeitig zu entnehmen. Bei Abholung werden die darin noch enthaltenen Getränke und Waren auf die Gefahr des Mieters am Stand abgestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für deren Abhandenkommen ist ausgeschlossen. Jede Haftung der Firma SiLiRent GmbH für Schäden am Kühlgut, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§5. Unser technischer Vor-Ort-Service gilt nur für Geräteeinsätze innerhalb Deutschlands. Ausgenommen sind Auslandsmessen, die direkt von uns beliefert werden.

§6. Für alle Bestellungen, auch für telefonisch, per Fax, E-Mail oder mündlich erteilte Aufträge, gelten in jedem Falle die Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen.

§7. Gerichtsstand Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§7.1 Soweit der Mieter Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort für beide Teile ist Düsseldorf.

§8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll dasjenige gelten, was ihr rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

§9. Vertragsänderungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen werden nur bei Schriftform Bestandteil des Vertrages.

§10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Geschäftspartner der Vermieter werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses bei der Firma SiLi Rent GmbH gespeichert und verarbeitet.

Stand 1. Juli 2022